Eigene CBD Produkte von 4MY: Wie sie entstehen und wer sie herstellt

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Eine eigene CBD Marke aufzubauen klingt zunächst einfacher, als es tatsächlich ist. Man sucht einen Hersteller, entscheidet sich für geeignete Produkte, gestaltet Verpackungen und organisiert den Vertrieb. Auf diese Weise lässt sich durchaus ein Sortiment aufbauen. Uns war bei 4MY allerdings wichtig, nicht erst dann beteiligt zu sein, wenn das fertige Produkt einen Namen und ein Etikett benötigt. Wir wollten verstehen, welche Möglichkeiten bei der Entwicklung eigener Hanfblüten bestehen, selbst Einfluss auf deren Zusammensetzung nehmen und mit Herstellern zusammenarbeiten, die ihre praktische Erfahrung bereits in diesen Prozess einbringen. Denn zwischen einer Produktidee und einem fertigen Erzeugnis liegen Entscheidungen, die später weder auf der Verpackung noch im Onlineshop unmittelbar zu erkennen sind.

Heute gehören CBD Blüten, H2 Blüten und CBD Öle zu unserer Eigenmarke. Bei den Blüten bestimmen wir die gewünschte Rezeptur und Behandlung, die technische Umsetzung erfolgt gemeinsam mit spezialisierten Produktionspartnern. Unsere CBD Vollspektrum Öle bieten wir in vier Konzentrationsstufen an, mit einem Verpackungsdesign, das die unterschiedlichen Varianten als zusammengehörige Produktfamilie erkennbar macht. Inzwischen begegnet man 4MY nicht mehr ausschließlich im Internet, sondern auch in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften. Für uns ist das eine Entwicklung, an der mehrere Jahre Handel, zahlreiche Produktentscheidungen und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern beteiligt sind. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, wie unsere Eigenmarke aufgebaut ist, worauf wir bei den Produkten achten und was hinter dem Namen 4MY tatsächlich steht.

Wer steckt hinter der CBD Marke 4MY?

4MY ist eine Eigenmarke der MARC Marketing GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz. Unser Unternehmen ist seit 2022 im Handel tätig. Mit Kratomshop24 betreiben wir einen weiteren spezialisierten Onlineshop, der sich einem anderen Produktbereich widmet. Beide Marken haben ihren eigenen Auftritt und ihre eigene Produktausrichtung, doch die Erfahrungen aus dem Handel lassen sich nicht vollständig voneinander trennen. Wer erklärungsbedürftige Produkte vertreibt, beschäftigt sich zwangsläufig mit Lieferanten, Produktinformationen, Warenbeschaffung, Logistik und den Erwartungen unterschiedlicher Kundengruppen. Nicht zuletzt lernt man dabei, dass eine große Auswahl allein noch kein überzeugendes Sortiment ergibt. Es kommt auch darauf an, Produkte fachlich einordnen und ihre Unterschiede nachvollziehbar erklären zu können.

Mit 4MY wollten wir diese Erfahrungen nutzen und zugleich einen Schritt weitergehen. Neben dem Vertrieb ausgewählter Handelsprodukte sollte eine eigene Marke entstehen, bei der wir bestimmte Produktentscheidungen selbst treffen können. Das betrifft insbesondere unsere Hanfblüten, bei denen wir bereits vor der Herstellung mit unseren Produktionspartnern zusammenarbeiten. Ergänzende Artikel anderer Hersteller bleiben dennoch Bestandteil des Shops. Sie ermöglichen uns, unterschiedliche Produktgruppen anzubieten, ohne jede einzelne davon unter unserem eigenen Namen entwickeln zu müssen. Für Kunden soll dabei erkennbar bleiben, ob sie ein Eigenmarkenprodukt von 4MY oder einen Artikel eines anderen Herstellers betrachten. Die rechtlichen Angaben zum Unternehmen sind in unserem Impressum veröffentlicht.

CBD Hersteller, Eigenmarke oder Wiederverkäufer: Welche Rolle übernimmt 4MY?

Die Frage, ob 4MY selbst CBD Produkte herstellt, lässt sich klar beantworten: Wir entwickeln eigene Markenprodukte, deren Herstellung spezialisierte Produktionspartner übernehmen. Eine eigene Fabrik betreiben wir nicht. Bei unseren Blüten beginnt unsere Beteiligung jedoch bereits mit der Festlegung der gewünschten Rezeptur und der vorgesehenen Behandlung. Dadurch unterscheiden wir uns von einem Händler, der ausschließlich fertig entwickelte Markenprodukte einkauft und unverändert weiterverkauft.

Solche Formen der Zusammenarbeit finden sich nicht nur im Cannabinoidmarkt. Viele Unternehmen entwickeln Produkte nach eigenen Vorstellungen und beauftragen dafür spezialisierte Betriebe, die über die notwendigen Anlagen und Herstellungsverfahren verfügen. Der Markeninhaber definiert die Anforderungen, während der Produktionspartner beurteilt, wie diese unter den tatsächlichen Bedingungen umgesetzt werden können. Bei 4MY bedeutet das, dass unsere Vorstellungen zur Produktausführung mit dem Wissen der Hersteller über Pflanzenmaterialien, Rezepturen und Verarbeitung zusammenkommen. Nicht jede Idee lässt sich unverändert umsetzen. Manchmal ergeben sich aus den Gesprächen technische Einschränkungen oder Möglichkeiten, die bei der ursprünglichen Planung noch keine Rolle gespielt haben. Gerade deshalb betrachten wir unsere Hersteller nicht nur als Lieferanten fertiger Ware.

Für die fachliche Einordnung ist allerdings wichtig, zwischen der Entwicklung einer Marke, der Festlegung von Produktspezifikationen und der tatsächlichen Herstellung zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten können bei einem einzigen Unternehmen liegen, müssen es aber nicht. Wer beurteilen möchte, wie ein Eigenmarkenprodukt entstanden ist, sollte deshalb genauer hinsehen, als es die Begriffe Hersteller oder Wiederverkäufer zunächst vermuten lassen.

Wie entwickeln wir unsere eigenen CBD Blüten?

Wer in unserem Shop die CBD Blüten betrachtet, sieht verschiedene Produktvarianten, Bilder und Angaben zu den jeweiligen Artikeln. Was man auf den ersten Blick nicht sieht, sind die Überlegungen zur Zusammensetzung und Verarbeitung. Für uns beginnt die Entwicklung mit der Frage, welche Eigenschaften das fertige Erzeugnis haben soll. Daraus ergeben sich weitere Entscheidungen: Welches Pflanzenmaterial kommt infrage, welches Cannabinoidprofil ist vorhanden und welche zusätzliche Behandlung ist gegebenenfalls vorgesehen? Diese Punkte lassen sich nicht unabhängig voneinander betrachten, denn das Ausgangsmaterial beeinflusst, welche Möglichkeiten bei der weiteren Verarbeitung überhaupt bestehen.

Warum das Ausgangsmaterial eine so wichtige Rolle spielt

Hanfblüten sind pflanzliche Erzeugnisse, deren Eigenschaften von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Dazu zählen unter anderem die genetischen Merkmale der Pflanze, die Anbaubedingungen, der Erntezeitpunkt sowie Trocknung und Lagerung. Neben den bekannten Cannabinoiden können auch Terpene und weitere Pflanzenbestandteile zum natürlichen Profil einer Blüte gehören. Zwei Erzeugnisse mit ähnlicher Handelsbezeichnung müssen deshalb keineswegs dieselbe Zusammensetzung aufweisen. Selbst innerhalb einer Sorte können sich Unterschiede ergeben, wenn das Ausgangsmaterial aus unterschiedlichen Chargen stammt.

Bei der Produktentwicklung ist das mehr als eine theoretische Frage. Wer eine bestimmte Zusammensetzung erreichen möchte, muss wissen, von welchen Eigenschaften des Ausgangsmaterials er ausgeht. Eine zusätzliche Behandlung kann diese Zusammensetzung verändern, ersetzt aber nicht die fachliche Betrachtung des pflanzlichen Ausgangsprodukts. Deshalb beschäftigen wir uns gemeinsam mit unseren Herstellern bereits vor der Produktion damit, welches Material für die jeweilige Produktausführung infrage kommt und welche Eigenschaften bei der Verarbeitung berücksichtigt werden müssen.

Was Rezeptur und Behandlung tatsächlich beschreiben

Im Zusammenhang mit Hanfblüten werden Rezeptur und Behandlung häufig nebeneinander genannt, obwohl sie unterschiedliche Dinge beschreiben. Die Rezeptur legt die vorgesehene Zusammensetzung eines Erzeugnisses fest. Die Behandlung bezeichnet die Verarbeitung, durch die bestimmte Eigenschaften des Ausgangsmaterials verändert werden sollen. Wird Pflanzenmaterial mit zusätzlichen Bestandteilen kombiniert, muss deshalb nicht nur deren jeweilige Zusammensetzung betrachtet werden. Ebenso relevant ist, welche Konzentrationen im fertigen Erzeugnis tatsächlich vorliegen und auf welche Gesamtmenge sich die Angaben beziehen.

Ein Beispiel für eine häufige Verwechslung ist die Gleichsetzung der Reinheit eines eingesetzten Cannabinoidkonzentrats mit dem Cannabinoidgehalt des fertigen Produkts. Diese Werte beschreiben nicht dasselbe. Die Reinheit bezieht sich auf das Konzentrat selbst, während sich die Konzentration im fertigen Erzeugnis auf dessen gesamte Zusammensetzung bezieht. Auch Prozentangaben lassen sich deshalb nur sinnvoll vergleichen, wenn klar ist, welcher Stoff untersucht wurde und welche Bezugsgröße verwendet wird. Bei behandelten Blüten ist diese Unterscheidung besonders wichtig, weil das Endprodukt aus mehreren Bestandteilen bestehen kann.

Für unsere Eigenmarkenblüten legen wir die gewünschte Rezeptur und Behandlung fest und besprechen die praktische Umsetzung mit den Produktionspartnern. Deren Erfahrung ist vor allem dann gefragt, wenn sich unterschiedliche Materialien bei der Verarbeitung anders verhalten als ursprünglich angenommen. Eine fachliche Empfehlung kann dazu führen, dass eine Vorgabe verändert wird oder ein anderer Lösungsweg sinnvoller erscheint. Die konkrete Zusammensetzung und die Eigenschaften des fertigen Produkts müssen anschließend anhand der dafür vorgesehenen Angaben und gegebenenfalls geeigneter Untersuchungen beurteilt werden. Die Produktentwicklung endet also nicht bei der Idee, sondern verlangt auch eine nachvollziehbare Beschreibung dessen, was tatsächlich entstanden ist.

Warum Handelsbezeichnungen keine chemische Analyse ersetzen

Bei neueren Cannabinoidprodukten begegnet man immer wieder Bezeichnungen, die vor allem zur Unterscheidung von Produktlinien dienen. Solche Namen sind im Handel praktisch, sagen aber nicht zwangsläufig etwas Eindeutiges über die chemische Zusammensetzung aus. Zwei ähnlich benannte Produkte können unterschiedliche Stoffe oder Mischungsverhältnisse enthalten. Umgekehrt kann ein identischer Inhaltsstoff unter verschiedenen Handelsbezeichnungen angeboten werden. Für eine fachlich belastbare Einordnung kommt es deshalb auf die konkreten Angaben zum jeweiligen Erzeugnis an.

Das betrifft neben klassischen CBD Blüten auch unsere H2 Blüten. Bezeichnungen wie H2, H3 oder Superior Blend sind nicht ohne Weiteres mit eindeutig definierten chemischen Stoffnamen gleichzusetzen. Welche Fragen sich daraus für die Produktbeschreibung und den Vergleich unterschiedlicher Erzeugnisse ergeben, haben wir in unserem eigenständigen Fachartikel Superior Blend: Bedeutung, Wirkung und was wirklich dahintersteckt ausführlicher behandelt.

Welche CBD Produkte gehören zur Eigenmarke 4MY?

Unsere Eigenmarke umfasst gegenwärtig CBD Blüten, H2 Blüten und CBD Vollspektrum Öle. Diese Produktgruppen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Form, sondern auch durch die Informationen, die für einen sachgerechten Vergleich notwendig sind. Bei Hanfblüten sind insbesondere das Pflanzenmaterial, das Cannabinoidprofil und eine mögliche zusätzliche Behandlung relevant. Bei CBD Ölen kommen die Konzentration, die Füllmenge und die Zusammensetzung des jeweiligen Öls hinzu. Wir behandeln diese Unterschiede bewusst getrennt, denn eine Kennzeichnung, die bei einer Produktgruppe verständlich ist, lässt sich nicht automatisch auf eine andere übertragen.

Unsere CBD Vollspektrum Öle mit 5, 10, 20 und 30 Prozent

Bei unseren CBD Ölen haben wir uns für eine übersichtliche Produktlinie entschieden. Vier Konzentrationsstufen mit 5, 10, 20 und 30 Prozent CBD machen die Unterschiede zwischen den Varianten unmittelbar sichtbar. Die Verpackungen besitzen ein zusammenhängendes Design, sodass die Produkte als Teil derselben Marke erkennbar bleiben. Gleichzeitig steht die jeweilige Konzentration deutlich im Mittelpunkt. Für uns ist das eine verständlichere Lösung als unterschiedliche Fantasienamen, bei denen sich der eigentliche Unterschied erst aus einer ausführlichen Produktbeschreibung ergibt.

Fachlich muss dabei zwischen Konzentration und Gesamtmenge unterschieden werden. Ein Öl mit 20 Prozent CBD weist bei gleicher Produktmenge rechnerisch die doppelte CBD Konzentration eines vergleichbaren Öls mit 10 Prozent auf. Wie viel CBD eine gesamte Flasche enthält, hängt jedoch zusätzlich von ihrer Füllmenge ab. Auch Angaben pro Tropfen setzen weitere Informationen voraus und lassen sich nicht allein aus einer Prozentzahl zuverlässig ableiten. Die Konzentration ist deshalb ein wichtiges Vergleichsmerkmal, aber keine vollständige Produktbewertung. Sie sagt für sich genommen weder etwas über die Reinheit des gesamten Erzeugnisses noch über eine bestimmte Wirkung aus.

Hinzu kommt der Begriff Vollspektrum. Er wird verwendet, um CBD Extrakte zu beschreiben, die neben Cannabidiol weitere Bestandteile des Hanfs enthalten können. Welche Cannabinoide und sonstigen Inhaltsstoffe in welcher Menge tatsächlich vorliegen, lässt sich daraus allein allerdings nicht ablesen. Dafür sind konkrete Produktinformationen und gegebenenfalls entsprechende Analysewerte notwendig. Wer die Konzentrationsangaben genauer einordnen oder CBD Mengen rechnerisch vergleichen möchte, findet in unserem CBD Guide weiterführende Erläuterungen und Beispiele.

Eigenmarke, White Label und Reselling: Wo liegen die Unterschiede?

Nicht jede Eigenmarke entsteht auf dieselbe Weise. Manche Unternehmen übernehmen bereits vorhandene Produkte eines Herstellers und bieten sie unter ihrem eigenen Namen an. Andere beteiligen sich an Rezepturen, Produktspezifikationen oder der Auswahl bestimmter Ausgangsmaterialien. Wieder andere vertreiben ausschließlich Artikel bestehender Marken. Im Handel werden für diese Modelle häufig die Begriffe White Label, Eigenmarke und Reselling verwendet. Allerdings lassen sie sich nicht immer vollständig voneinander abgrenzen, weil die tatsächlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Produktionsbetrieb unterschiedlich ausfallen können.

Geschäftsmodell Typischer Ablauf Rolle des Unternehmens
Reselling Einkauf fertiger Produkte bestehender Marken Sortimentsauswahl, Verkauf und Kundenbetreuung
White Label Häufig Übernahme einer vorhandenen Herstellerrezeptur Eigene Kennzeichnung und Vermarktung
Eigenmarke mit Produktentwicklung Abstimmung eigener Produktvorgaben mit einem Hersteller Produktentscheidungen, Markenentwicklung und Vertrieb

Bei unseren Eigenmarkenblüten entspricht die Zusammenarbeit dem dritten Modell. Für uns liegt der Unterschied vor allem darin, dass wir vor der Produktion an der gewünschten Produktausführung beteiligt sind. Daraus lässt sich selbstverständlich keine allgemeine Qualitätsrangfolge ableiten. Ein gut ausgewähltes Handelsprodukt kann ebenso überzeugen wie eine individuell entwickelte Eigenmarke. Entscheidend sind letztlich die konkreten Eigenschaften des Erzeugnisses und die Informationen, anhand derer sich diese nachvollziehen lassen. Der Vergleich der Geschäftsmodelle soll deshalb vor allem transparent machen, welchen Teil der Entwicklung wir bei 4MY selbst übernehmen.

Warum wir Verpackung und Markenauftritt selbst entwickeln

Ein Produkt benötigt mehr als eine passende Rezeptur, um unter einer eigenständigen Marke angeboten werden zu können. Auch die Verpackung muss mehrere Aufgaben erfüllen. Sie soll die jeweilige Variante eindeutig erkennbar machen, notwendige Informationen aufnehmen und sich in ein übergreifendes Erscheinungsbild einfügen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen im Onlineshop von denen im stationären Handel. Auf einer Webseite können zusätzliche Bilder, Tabellen und ausführliche Texte bei der Orientierung helfen. Im Verkaufsregal begegnet jemand dagegen zunächst einer einzelnen Packung, die zwischen vielen anderen Artikeln steht.

Für 4MY entwickeln wir deshalb nicht nur einzelne Etiketten, sondern ein zusammenhängendes Erscheinungsbild. Typografie, Farben und Gestaltungselemente werden über verschiedene Produktgruppen hinweg aufgegriffen, ohne deren Unterschiede zu verwischen. Bei unseren CBD Ölen lässt sich diese Vorgehensweise besonders gut erkennen. Die vier Konzentrationen besitzen eine gemeinsame gestalterische Grundlage, während ihre jeweiligen Produktangaben klar unterscheidbar bleiben. So entsteht Wiedererkennbarkeit, ohne dass die sachlichen Informationen hinter dem Design verschwinden.

Zur Markenentwicklung gehören auch Werbemittel, die außerhalb der eigentlichen Produktverpackung eingesetzt werden. Ein Beispiel ist unser Blütenplakat, dessen Bildsprache und Typografie den Auftritt von 4MY in einem größeren Format fortführen. Die Aufnahme des Plakats an einer bemalten Wand zeigt einen Teil dieser Markenkommunikation. Sie dokumentiert damit unsere gestalterische Arbeit, unabhängig von einem konkreten Verkaufsort. Dass sich ein Motiv sowohl auf einer Verpackung als auch in der Werbung wiedererkennen lässt, ist für uns ein wichtiger Bestandteil eines konsistenten Markenauftritts.

4MY im stationären Einzelhandel: Wenn die Marke den Onlineshop verlässt

Dass unsere Eigenmarkenprodukte inzwischen auch in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften erhältlich sind, gehört zu den Entwicklungen, über die wir uns besonders freuen. Der stationäre Handel eröffnet einen anderen Zugang zur Marke als der eigene Onlineshop. Wer online nach CBD Produkten sucht, kann sich zunächst ausführlich über verschiedene Varianten informieren. In einem Geschäft entsteht der erste Kontakt dagegen häufig zufällig. Vielleicht fällt jemandem eine Verpackung im Regal auf, vielleicht steht ein Werbeaufsteller im Eingangsbereich oder das Markenlogo ist bereits im Schaufenster zu sehen. In solchen Situationen müssen Gestaltung und Kennzeichnung auch ohne die begleitenden Informationen einer Webseite verständlich bleiben.

Wie 4MY außerhalb des Internets präsentiert wird, zeigen unsere eigenen Aufnahmen aus dem Handel. Auf einem Foto steht ein Werbeaufsteller für unsere Hanfblüten in einem Geschäft mit Zeitschriftenregal. Eine weitere Aufnahme zeigt unsere Schaufensterwerbung mit dem 4MY Logo und dem Claim „Feel it. Trust it.“. Das sind keine Studioaufnahmen, die einen Verkaufsort lediglich nachstellen. Sie zeigen, wie unsere Werbemittel tatsächlich eingesetzt werden und wie die Marke Menschen außerhalb unseres Onlineshops begegnet. Für uns erzählen solche Bilder einen Teil der Unternehmensgeschichte, der sich mit allgemeinen Angaben über Vertrieb und Markenentwicklung kaum vermitteln lässt.

Für den Handel bringt diese Präsenz ganz praktische Anforderungen mit sich. Händler müssen Produkte in ein bestehendes Sortiment aufnehmen können, Varianten eindeutig zuordnen und ihren Kunden verständliche Informationen anbieten. Die Verpackung sollte daher nicht nur optisch auffallen, sondern vor allem erkennen lassen, welches Erzeugnis angeboten wird. Dazu kommen Fragen der Platzierung und der Präsentation am Verkaufsort. Ein Werbeaufsteller erfüllt schließlich eine andere Aufgabe als eine Produktverpackung im Regal. Solche Unterschiede berücksichtigen wir bei der Weiterentwicklung unserer Markenkommunikation.

Dass unsere Produkte im stationären Einzelhandel vertreten sind, bedeutet für uns deshalb mehr als einen zusätzlichen Verkaufskanal. Es zeigt auch, wie sich ein Markenauftritt unter realen Verkaufsbedingungen verhält. Was auf einem Bildschirm gut lesbar und gestalterisch ausgewogen erscheint, muss im Geschäft nicht zwangsläufig dieselbe Wirkung entfalten. Die Zusammenarbeit mit Handelspartnern und die tatsächliche Präsentation der Produkte sind deshalb Erfahrungen, die wir in unsere weitere Arbeit einbeziehen.

Welche Rolle spielen Laboranalysen bei CBD Produkten?

Wer cannabinoidhaltige Produkte fachlich beurteilen möchte, kommt an ihrer tatsächlichen Zusammensetzung nicht vorbei. Produktnamen und Herstellerangaben können eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine Untersuchung des konkreten Erzeugnisses. Laboranalysen können zeigen, welche Cannabinoide in einer Probe nachgewiesen wurden und in welcher Konzentration sie vorliegen. Welche weiteren Erkenntnisse ein Bericht liefert, hängt davon ab, was das Labor tatsächlich untersucht hat. Eine Analyse des Cannabinoidprofils ist beispielsweise nicht automatisch eine umfassende Untersuchung auf sämtliche möglichen Rückstände oder Verunreinigungen.

Was ein aussagekräftiger Analysebericht enthalten sollte

Ein Laborbericht sollte zunächst erkennen lassen, welches Material untersucht wurde und wann die Untersuchung stattgefunden hat. Ebenso wichtig ist, welche Stoffe Gegenstand der Analyse waren und nach welchem Verfahren die Ergebnisse ermittelt wurden. Bei quantitativen Angaben muss außerdem nachvollziehbar sein, auf welche Bezugsgröße sich die ausgewiesenen Konzentrationen beziehen. Werden Prozentwerte miteinander verglichen, ist dies besonders wichtig, weil eine Angabe zum Ausgangsmaterial nicht ohne Weiteres einer Angabe zum fertigen Produkt entspricht. Auch unterschiedliche Analyseverfahren können die Vergleichbarkeit von Ergebnissen beeinflussen.

Ein weiterer Punkt sind die Nachweisgrenze und die Bestimmungsgrenze. Die Nachweisgrenze beschreibt vereinfacht, ab welcher Konzentration ein Stoff mit dem jeweiligen Verfahren noch erkannt werden kann. Die Bestimmungsgrenze betrifft dagegen den Bereich, ab dem eine ausreichend zuverlässige quantitative Bestimmung möglich ist. Wenn ein Stoff in einem Analysebericht als nicht nachweisbar ausgewiesen wird, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass er unter allen Umständen vollständig fehlt. Es bedeutet zunächst, dass er bei der untersuchten Probe unter den angegebenen analytischen Bedingungen nicht nachgewiesen wurde. Für die Interpretation solcher Ergebnisse sind die Angaben des jeweiligen Labors maßgeblich.

Schließlich spielt die Zuordnung zur Produktcharge eine wichtige Rolle. Ein Untersuchungsergebnis beschreibt zunächst die untersuchte Probe. Ob und in welchem Umfang es auf andere Chargen übertragbar ist, lässt sich nicht allein aus dem Bericht ableiten. Für eine nachvollziehbare Produktdokumentation sind daher auch die Herkunft der Probe und ihre Zuordnung zum betreffenden Erzeugnis von Bedeutung. Gerade bei unterschiedlichen Rezepturen, pflanzlichen Ausgangsmaterialien und möglichen Weiterverarbeitungsschritten dürfen Analysewerte nicht ohne Prüfung auf andere Produkte übertragen werden. Weitere Grundlagen zur Einordnung von Cannabinoiden und Produktangaben behandeln wir in unseren FAQ zu Cannabinoiden und Produktinformationen.

Warum 4MY bestimmte CBD Hanfblüten rechtlich begutachten ließ

Die analytische Zusammensetzung eines Produkts ist auch für seine rechtliche Einordnung von Bedeutung. Denn im Bereich cannabinoidhaltiger Erzeugnisse kommt es nicht allein darauf an, unter welcher Handelsbezeichnung ein Artikel angeboten wird. Maßgeblich sind unter anderem seine tatsächlichen Eigenschaften und die gesetzlichen Bestimmungen, die für die jeweilige Produktgruppe gelten. Deshalb hat die MARC Marketing GmbH für bestimmte entharzte CBD Hanfblüten der Marke 4MY ein anwaltliches Rechtsgutachten vom 15. September 2026 in Auftrag gegeben. Gegenstand war die Verkehrsfähigkeit der konkret begutachteten Erzeugnisse nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Zu den Grundlagen der rechtlichen Untersuchung gehörten Wirkstoffanalysen des Instituts für Hanfanalytik (IFHA). Nach den darin berücksichtigten Analyseergebnissen wurde THC in den untersuchten Hanfblüten innerhalb der angegebenen Nachweisgrenze von 0,01 Prozent nicht nachgewiesen. Die anwaltliche Begutachtung beschäftigte sich anschließend mit der Frage, wie diese konkreten Erzeugnisse unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und der einschlägigen Rechtslage einzuordnen sind. Damit geht das Rechtsgutachten über die bloße Wiedergabe eines Laborwerts hinaus. Es verbindet die tatsächlichen Untersuchungsgrundlagen mit einer rechtlichen Bewertung.

Das Rechtsgutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass die darin untersuchten entharzten CBD Hanfblüten nach der vorgenommenen rechtlichen Bewertung verkehrsfähig sind und an Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Diese Aussage bezieht sich auf die konkret begutachteten Erzeugnisse und die Tatsachen, die der anwaltlichen Prüfung zugrunde lagen. Sie ist keine behördliche Genehmigung und lässt sich nicht pauschal auf das gesamte Sortiment von 4MY übertragen. Ebenso wenig ersetzt sie die rechtliche Bewertung anderer Erzeugnisse mit abweichender Zusammensetzung. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Konsumcannabisgesetz (KCanG)</a veröffentlicht.

Für uns ist dieses Rechtsgutachten ein konkretes Beispiel dafür, wie wir uns mit einzelnen Produkten auch über ihre unmittelbare Entwicklung und Vermarktung hinaus beschäftigen. Statt aus der Bezeichnung CBD eine pauschale Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit abzuleiten, wurde eine externe fachliche Beurteilung der betreffenden Hanfblüten eingeholt. Dass sich das Ergebnis auf bestimmte Erzeugnisse beschränkt, gehört dabei zur Aussagekraft des Dokuments. Gerade bei Produkten, deren rechtliche Einordnung von ihrer tatsächlichen Zusammensetzung abhängt, ist diese Abgrenzung wesentlich.

Aufkommende Fragen zu 4MY und unseren Eigenmarkenprodukten

Was ist der Unterschied zwischen einer CBD Eigenmarke und einem CBD Hersteller?

Ein CBD Hersteller übernimmt die tatsächliche Produktion, während der Inhaber einer Eigenmarke unter anderem Produktvorgaben, Sortimentsgestaltung und Markenführung verantworten kann. Beide Aufgaben können in einem Unternehmen zusammenfallen oder auf unterschiedliche Betriebe verteilt sein. Bei 4MY entwickeln wir eigene Markenprodukte und lassen sie von spezialisierten Herstellern produzieren.

Welche CBD Produkte entwickelt 4MY selbst?

Bei unseren CBD Blüten und H2 Blüten sind wir an der Festlegung der gewünschten Rezeptur und Behandlung beteiligt. Darüber hinaus gehören CBD Vollspektrum Öle in vier Konzentrationsstufen zur Eigenmarke. Diese werden mit 5, 10, 20 und 30 Prozent CBD angeboten. Neben den Eigenmarkenprodukten führen wir ergänzend Artikel anderer Hersteller.

Wo sind Produkte der Marke 4MY erhältlich?

4MY Produkte sind über unseren Onlineshop sowie über verschiedene stationäre Einzelhandelspartner erhältlich. Welche Produkte in einem bestimmten Geschäft angeboten werden, richtet sich nach dessen jeweiligem Sortiment.

Was hinter der Marke 4MY steht

Wenn jemand heute eine unserer Verpackungen im Geschäft sieht oder im Onlineshop ein CBD Öl auswählt, ist davon nur ein kleiner Teil unmittelbar erkennbar. Dahinter stehen Herstellerkontakte, Entscheidungen zur Produktausführung, fachliche Abstimmungen und die Entwicklung einer eigenen Markenwelt. Manches davon lässt sich anhand der Produktangaben erklären, anderes zeigen unsere Einblicke aus dem Einzelhandel. Und einige Fragen, insbesondere zur Zusammensetzung und rechtlichen Einordnung bestimmter Erzeugnisse, verlangen eine deutlich genauere Betrachtung als eine gewöhnliche Produktbeschreibung.

4MY ist für uns deshalb nicht nur ein Name auf einer Verpackung. Die Eigenmarke gibt uns die Möglichkeit, eigene Vorstellungen einzubringen und zugleich auf die Kenntnisse spezialisierter Produktionspartner zurückzugreifen. Was daraus entsteht, soll nachvollziehbar beschrieben werden können, ohne mehr zu versprechen, als die jeweiligen Produkte und ihre Unterlagen tatsächlich belegen. Genau darin liegt für uns die Verbindung zwischen Produktentwicklung, Handel und einer Marke, die seit ihren Anfängen Schritt für Schritt gewachsen ist.

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